Nord Stream

In Bearbeitung

Nord Stream Sprengung

Am 26. Sept. 2022 wurde die Nord Stream Pipeline gesprengt.

Dieser Staatsterror-Anschlag gegen die Nord Stream Pipeline ist ein Terroranschlag gegen die Energie-Sicherheit Europas. Biden hatte diesen Staatsterror-Anschlag angekündigt und Seymour Hersh hat bestätigt, dass es die USA waren, sowie: "Scholz spielte das Spiel mit – und hält seitdem dicht"

NS2


https://de.rt.com/inland/166415-seymour-hersh-zu-nord-stream/

Wasserstoffbombe?

Laut dem Schweizer Physikprofessor Hans Benjamin Braun gebe es ernst zu nehmende Belege dafür, dass eine Wasserstoffbombe dazu eingesetzt wurde; «Wir sitzen nicht auf einem Pulverfass, sondern auf einer Wasserstoffbombe»

https://hoch2.tv/sendung/230713-polit-talk/


https://www.youtube.com/watch?v=50qJxCSMhvQ&t=5577s
(ab 1:27:50)


Zum Vergleich:
World Trade Center Zerstörung 2001 9/11
Ground-Zero-Modell von Dipl. Physiker Heinz Pommer

Die Zerstörung erfolgte ebenfalls durch einen Nuklear-Prozess (Uran/Thorium). Gemäss den Erklärungen von Heinz Pommer wurde für einen beabsichtigten, kontrollierten Einsturz im Notfall bzw. einen Rückbau der WTCs am Ende deren 'Life Cycle' der Nuklear-Sprengsatz von Anbeginn platziert. Diese Vorbereitung und dass daraus ein Terror-Anschlag wurde, sind zwei verschiedene Aspekte.

Teil 1:
https://archive.org/details/das-ground-zero-modell-heinz-pommer_202101

Teil 2:
https://ia601804.us.archive.org/24/items/das-ground-zero-modell-heinz-pommer_202101/TEIL%202%3A%20%20Ground%20Zero%20Modell%20Extended%20%20%28Dipl.%20Physiker%20Heinz%20Pommer%29.mp4

Strafvereitelung

Wikipedia:
Die Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) durch Amtsträger ist eine Sonderform der Strafvereitelung und gehört zu den „unechten“ Amtsdelikten. Für diese sieht das Gesetz eine Strafverschärfung mit einer Strafandrohung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Deutscher Bundestag:

Fragen von Bundestagsmitgliedern und Antworten der Bundesregierung dazu:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004964.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/20/072/2007291.pdf


UN Sicherheitsrat

Am 27. März 2023 wurde im UO-Sicherheitsrat über eine Resolution für eine internationale Untersuchung des Terroranschlages gegen Nord Stream abgestimmt. Nur Russland, China und Brasilien (BRICS-Staaten) stimmten dafür. Alle anderen (12, inkl. Schweiz), enthielten sich der Stimme.

Die Nord Stream Pipelines gehören der Nord Stream AG mit Sitz in 6302 Zug, Schweiz sowie der
Nord Stream 2 AG mit Sitz in 6312 Steinhausen, Schweiz
Hauptaktionär ist Gazprom

Nord Stream AG
https://www.zefix.ch/de/search/entity/list/firm/821140

Nord Stream 2 AG
https://www.zefix.ch/de/search/entity/list/firm/1229955

https://www.nord-stream.com/de/


Frage an Aussenminister Cassis und somit zuständig für die Schweizer Delegation beim UNO-Sicherheitsrat:

Weshalb stimmt die Schweizer Delegation nicht für eine internationale Untersuchung durch die UNO, nachdem ein Staats-Terroranschlag gegen eine Schweizer Firma verübt wurde?

Der Begründung der Schweizer Delegation für die Enthaltung, es werde bereits eine Untersuchung von Dänemark, Deutschland und Schweden durchgeführt, ist folgendes entgegenzuhalten:
1. Russland mit Gazprom als Hauptaktionär ist bei den Untersuchungen ausgeschlossen
2. Dänemark, Deutschland und Schweden sind NATO-Staaten und stehen im (Proxy-)Krieg gegen Russland.
3. Wozu ist die Schweiz Mitglied des UNO-Sicherheitsrats, wenn nicht einmal Stellung bezogen wird, wenn es um einen Staatsterror-Anschlag gegen die Energiesicherheit von Europa geht?

https://press.un.org/en/2023/sc15243.doc.htm

Dieser Beitrag ist abrufbar von

https://test.tschannen.ch/NordStream

Weitere Informationen und Zusammenhänge auf

https://test.tschannen.ch/


Diese Ausführungen enthalten praktisch ausschliesslich Informationen aus den aufgeführten Quellen und sind deshalb verifizierbar. Die Informationen können mit den jeweiligen direkten Quellenangaben frei verwendet werden. Ein Hinweis auf diese Webseite hier ist freiwillig.

Diese Webseite ist als Beitrag gedacht, Quellen, welche Informationen von verschiedenen Seiten weitergeben, über alle Grenzen hinweg zu vernetzen. Open Source von Souverän zu Souverän.

Vereinzelte Anmerkungen des Verfassers erfolgen mit der Gewichtung von einem von
5'583'221 Schweizer Wahlberechtigten (Stand Okt. 2023).

Sollten Korrekturen erforderlich sein oder ist Wichtiges zu ergänzen, sind entsprechende Hinweise sehr willkommen; besten Dank!


Hanspeter Tschannen, 8582 Dozwil, info@tschannen.ch