Krim Donb nBv99

In Bearbeitung

Wurde die Krim von Russland "annektiert" und wurden im Donbass "Schein-Referenden" abgehalten oder sind diese Gebiete inzwischen demokratisch legitimiert (wieder) Teil der Russischen Föderation?

Es gibt internationale Standards für freie und faire Abstimmungen und Wahlen. In der Schweiz als internationalem Vorbild für direkte Demokratie sind mit dem Schweizerischen Bundesstaatsrecht klare Qualitäts-Vorgaben bezüglich der Durchführung und der demoktatischen Legitimität der Resultate von Abstimmungen und Wahlen definiert.

Es ist interssant, an diesen Qualitäts-Vorgaben des Schweizerischen Bundesstaatsrechts die demokratische Legitimität der
Referenden auf der Krim 2014 und im Donbass 2022 einerseits
sowie der "neuen Bundesvefassung" von 1999 (nachfolgend "nBv99" genannt) andererseits zu messen und zu vergleichen.

Zusammengefasst:

Gemessen an den Qualitäts-Vorgaben des Schweizerischen Bundesstaatsrechts (nachfolgend z.T. 'BSR' genannt) sind die Krim und die vier Gebiete im Donbass inzwischen demokratisch legitimiert (wieder) Teil der Russischen Föderation.

50 Wahlbeobachter aus 21 Ländern haben die freien und fairen Wahlen auf der Krim und 133 Wahlbeobachter aus 40 Ländern die freien und fairen Wahlen im Donbass bezeugt.

Hingegen fehlt der "nBv99" jegliche demokratische Legitimität infolge einer verbotenen, massiven Abstimmungskampagne durch den Bundesrat und einer illegalen Irreführung der Stimmbürger, bestätigt durch aBR Koller persönlich: "In der neuen Bundesverfassung steht vor allem mehr als viele Journalisten und vor allem auch Parlamentarier gemeint haben. Nachträglich muss ich zugeben, der Begriff 'Nachführung' war zu harmlos."

Krim_Don_Ref_2024-1213A

Unermesslichen Blutzoll, den  UDSSR / Russland zur Befreiung von den Nazis geleistet hat:

BPB

UDSSR / Russland: 11'400'000 gefallene Soldaten und 15'200'000 getötete Zivilisten!
USA: 292'000 gefallene Soldaten

Möglicherweise wäre es
für gewisse Behörden in Bern angemessen, sich gegenüber Russland mit mehr Dank und Respekt zu benehmen.

https://test.tschannen.ch/Eurasia


Details:

1) Qualitäts-Vorgaben des Schweizerischen Bundesstaatsrechts an Abstimmungen und Wahlen

Schulthess Verlag, 11. Auflage, 2024, ISBN 978-3-7255-9806-9
Anmerkung. Wenn bei den nachfolgenden Auflistungen auf Artikel aus der Bundeserfassung zitiert wird, bedeutet dies nicht, dass die "nBv99" als demokratisch legitimiert und daher als gültig betrachtet wird. Es reichte ganz einfach nicht die Zeit, auf die entsprechenden Stellen der alten BV zu verweisen. Wenn möglich wird dies nachgeholt und auf der unten verlinkten Webseite ergänzt. Dasselbe gilt für die Referenz in Bezug auf das Schweizerische Bundesstaatsrecht. Alle zitierten Qualitäts-Anforderungen waren jedoch bereits in der 4. Auflage des SBR aufgeführt, welches sich noch auf die BV vom 29. Mai 1874 bezog. (Schulthess Verlag, 4. Auflage, 1998, ISBN 3 7255 3708 9)

2) Verbot der Irreführung der Stimmberechtigten

Der Stimmberechtigte hat Anspruch darauf, dass die Information in behördlichen Erläuterungen zu einer Abstimmung objektiv ist. ... Sie [die Behörde] verletzt ihre Pflicht zu objektiver Information, wenn sie über den Zweck und die Tragweite der Vorlage falsch informiert. ...
§45, IV. 2. b) 1702

3) Verbot behördlicher Propaganda

Eine unzulässige Beeinflussung der Stimmbürger kann auch im Eingreifen der Behörde in einen Wahl- oder Abstimmungskampf vorliegen. Die Bundesverfassung verbietet es, dass die Stimmberechtigten bei der Bildung oder bei der Äusserung des politischen Willens unter Druck gesetzt oder in unzulässiger Weise beeinflusst werden. Die Stimmberechtigten sollen ihre Entscheidung gestützt auf einen gesetzeskonformen sowie möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen können. Die Abstimmungsfreiheit gewährleistet die für den demokratischen Prozess und die Legitimität direktdemokratischer Entscheidungen erforderliche Offenheit und Auseinandersetzung.
§45, IV. 2. c) 1707

4) Wahl- und Abstimmungsfreiheit

Der bundesrechtliche Anspruch auf freue Willensbildung und unverfälschte Stimmabgbe. Es soll kein Abstimmungs- und Wahlergebnis anerkannt werden, das nicht den freien Willen der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt; jeder Stimmbürger soll "seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen" können. ...
§45, IV. 1693


Referenden im Donbass 2022


 

DonbassRef_2022

 

5) Die Bürgerinnen und Bürger hatten auf den Stimmzetteln die Frage zu beantworten:
Sind Sie für die Eingliederung der Volksrepublik [Donezk/Lugansk] in die Russische Föderation mit den Rechten eines Subjekts der Russischen Föderation?“
bzw.
„Sind Sie für den Austritt der Oblast [Cherson/Saporischschja] aus der Ukraine, die Umwandlung der Oblast [Cherson/Saporischschja] in einen selbständigen Staat und ihre Eingliederung in die Russische Föderation mit den Rechten eines Subjekts der Russischen Föderation?"


133 Wahlbeobachter aus 40 Ländern

T
rotz des enormen politischen Drucks und der drohenden Repressionen in vielen ihrer Heimatländern kamen insgesamt 133 Wahlbeobachter aus 40 Ländern in alle vier Regionen, um sich eigene Eindrücke von den Abstimmungen zu verschaffen. Viele taten das aus Sympathie zu Russland und dem langjährigen Kampf der Donbass-Republiken gegen den ukrainischen Neonazismus. Andere wiederum wollten sich vor allem ein eigenes Urteil von den Ereignissen machen, wie etwa der deutsche NDR-Journalist Patrik Baab, was ihm daheim Hetze in den Medien und sogar den Jobverlust einbrachten. In Brüssel erklärte die EU-Administration, sie könne Sanktionen gegen die Beobachter aus EU-Ländern verhängen.

Die Wahlhelfer bestätigten, dass die Durchführung der Referenden den internationalen Normen bezüglich freier, gleicher und geheimer Wahlen entsprachen. Einzig bei den Wahlen unter freiem Himmel genügten teilweise die Anforderungen bezüglich geheimer Wahl nicht. Ob dies einen Einfluss hatte, wäre leicht festzustellen, indem ein statistischer Vergleich mit den anderen Wahlorten vorgenommen würde.

6) Behördliche Propaganda gab es nicht - im Gegenteil: Auch während der Referenden lag die Ost-Ukraine unter Beschuss aus der West-Ukraine. In einem Hotel wurden Journalisten getötet und verwundet.

7), 8) Weil die Punkte 5) und 6) erfüllt sind, können auch die Resultate anerkannt und als demokratisch legitimiert betrachtet werden.

Abschied von der Ukraine: Vier Gebiete lösen sich von Kiew für Beitritt zu Russland

https://de.rt.com/europa/150097-abschied-von-ukraine-vier-gebiete/


Erklärung des Außenministeriums Russlands zur Durchführung der Referenden in der Volksrepublik Donezk, Volksrepublik Lugansk, Gebieten Cherson und Saporoschje


https://mid.ru/de/foreign_policy/news/1831658/


Referendum auf der Krim 2014

Dieselben Kriterien 5) bis 8) sind auch beim Referendum auf der Krim im Jahre 2014 erfüllt. 50 Wahlbeobachter aus 21 Ländern hatten den Wahlprozess beaufsichtigt.

RT DE-Reportage – Krim: Zehn Jahre nach der Wiedervereinigung

https://de.rt.com/dokumentation/video/199835-rt-de-reportage-krim-zehn/


"Neue Bundesverfassung" der Schweiz "nBv99", Abstimmung 1999

Die Abklärung bezüglich der demokratischen Legitimität der "nBb99" ist ebenfalls klar, aber mit dem umgekehrten Resultat:

9) Am 21./22. Oktober 1999 wurden die Berner Tage für juristische Praxis 1999 mit dem Thema 'Die neue Bundesverfassung, Konsequenzen für Praxis und Wissenschaft' durchgeführt.

Ca. 200 Personen, vor allem Juristen, nahmen daran Teil, ebenso aBR Arnold Koller


Ein Teilnehmer zu aBR Koller: "Die neue Bundesverfassung ist ein Stich mitten ins Herz der Schweiz!"

Ein weiterer Teilnehme
r: "Weshalb wurde diese Tagung nicht vor der Abstimmung zur 'neuen Bundesverfassung' durchgeführt?"

Dara
uf aBR Koller: "In der neuen Bundesvefassung steckt vor allem mehr als viele Journalisten und vor allem auch Parlamentarier gemeint haben. Nachträglich muss ich zugeben, der Begriff 'Nachführung' war zu harmlos."

Diese Erläuterung von aBR Koller ist von einem der anwesenden Juristen schriftlich bezeugt.

10) Tagesschau vom 18.02.1999, Tagesschausprecher: "... Zu dieser neuen Verfassung hat heute der Bundesrat die Abstimmungskampagne lanciert. Er plant ein Engagement zu Gunsten der neuen Verfassung, das über das Übliche hinausgeht..."

Grundsätzliches: Eine Verfassungs- bzw. Gesetzesänderung ist nicht Sache der Exekutive, sondern der Legislative zusammen mit dem Souverän!

(ab 4:44)
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-hauptausgabe-vom-18-02-1999?urn=urn:srf:video:a8e0e795-5bb5-4da0-ae68-6a617125714e


11) Abstimmungsbeschwerden wurden abgeblockt. Aufgrund von 9) und 10) ist ein Resultat, das den freien Willen der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt, nicht gewährleistet. Es gilt:

Es soll kein Abstimmungs- und Wahlergebnis anerkannt werden, das nicht den freien Willen der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt; ...

12) Somit fehlt der "nBv99" nachweislich die demokratische Legitimität.

Und weil gemäss Bestätigung von aBR Koller auch die Parlamentarier getäuscht wurden, ist auch bei der Abstimmung über die Aufhebung der alten
BV und Inkraftsetzung der "nBv99" nicht gewährleistet, dass der freie Wille der Parlamentarier zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck kam. Somit darf auch dieses Resultat nicht anerkannt werden.

Die einzig
demokratisch legitimierte und gültige Vervassung der Schweiz ist die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874.

https://www.verfassungen.ch/verf74-i.htm


Zusätzlich demokratisch legitimiert und daher gültig sind jene Verfassungsänderungen seit 1999, welche nachweislich die Qualitäts-Vorgaben an Abstimmungen und Wahlen gemäss dem Schweizerischen Bundesstaatssrecht erfüllen.


Russische Truppen in der Ukraine oder ukrainische Truppen in Russland?

Wenn die Referenden auf der Krim und im Donbass wie oben dargestellt nachweislich demokratisch legitimiert durchgeführt wurden: Befinden sich nun bei den aktuellen Kämpfen russische Truppen in der Ukraine oder ukrainische Truppen in Russland? Welche Truppen besetzen bzw. befreien welche Gebiete?


Respekt vor dem Willen der Menschen auf der Krim und im Donbass.

Wie es zum Referendum auf der Krim kam, ist in dieversen Filmen dokumentiert; die schrecklichen Ereignisse und der damit verbundene Terror seit vielen Jahren an der Zivilbevölkerung im Donbass ebenfalls. Die OSZE bestätigt ca. 14'000 zivile Opfer, darunter 500 Kinder.

Die Hamas soll ca. 1'200 israelische Zivilisten ermordet haben. Durch den aktuellen Beschluss des Schweizer Parlaments zum Hamas-Verbot gilt somit eine Organisation, welche zumindest 1'200 Zivilisten ermordet hat, als terroristische Organisation.

Muss es sein, dass sich Behörden in Bern auf die Seite einer Terror-Organisation stellen, welche gemäss OSZE-Angaben mehr als das Zehnfache als die Hamas an Zivilisten ermordet hat?


Gemäss den Vorgaben von Souverän und Verfassung ist die Schweiz immer noch verpflichtet, als Heimatland des IKRK sowie als Grundlage für die Diplomatie im Dienste der Menschlichkeit, neutral zu sein. Wäre es nicht besser, die Schweiz würde besonders auch als Vorbild für die direkte Demokratie den Willen der Menschen auf der Krim und im Donbass respektieren und die Resultate der Referenden anerkennen? Somit würde auch der Wunsch dieser Menschen respektiert, dass deren ermordete Angehörige wenigstens in russischer Erde ruhen und sie selbst wieder in Frieden in ihrer russischen Heimat mit einer besseren Zukunft leben dürfen. Respekt vor dem Willen der Menschen auf der Krim und im Donbass.
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Ukraine: Die neuen Herren im Donbass

https://www.arte.tv/de/videos/058451-000-A/ukraine-die-neuen-herren-im-donbass/

https://test.tschannen.ch/donbass

https://test.tschannen.ch/Ukraine

Dieser Beitrag wird noch stark ergänzt und ist über folgenden Link abrufbar:

https://test.tschannen.ch/Krim_Donb_nBv99


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Vereinzelte Anmerkungen des Verfassers erfolgen mit der Gewichtung von dem einen der 
5'583'221 Schweizer Wahlberechtigten (Stand Okt. 2023) bzw. der homöopathischen Dosis von - aufgerundet - 0.00002 %.

Sollten Korrekturen erforderlich sein oder ist Wichtiges zu ergänzen, sind entsprechende Hinweise sehr willkommen; besten Dank!


Hanspeter Tschannen, CH 8582 Dozwil, info@tschannen.ch