JA! Keine 10-Mio-Schweiz!

In Bearbeitung

Die ganze Tragweite der Auswirkungen der unkontrollierten Zuwanderung wird auch durch folgenden Zusammenhang ersichtlich:

Gemäss den weiter unten erwähnten Angaben der UBS konnten sich vor 20 Jahren rund 60 Prozent aller Haushalte das damalige Medianobjekt leisten. 2024 liegt der Anteil hingegen noch bei schätzungsweise 15 Prozent oder 660'000 von insgesamt 4'400'000 Haushalten."

EFH-Preise 2002→2022:
+67% (SNB-Index)
Nominallöhne 2002→2022:
+31% (BFS SILC)
Schere:
+36 Prozentpunkte

Leistbar 2004: 60% × 4'400'000 = 2'640'000 Haushalte
Leistbar 2024: 15% × 4'400'000 = 660'000 Haushalte
Verlust: 1'980'000 Haushalte über 20 Jahre
Preisanstieg kumuliert: ~67% (SNB-Index)
Pro Prozentpunkt: 1'980'000 ÷ 67 ≈
29'500 Haushalte

Während den letzten 20 Jahren ist es aufgrund der Preisentwicklung bei den Immobilien, verursacht durch das Unterlassen der gemäss Verfassung verlangten Steuerung der Zuwanderung, für knapp zwei Millionen Haushalte bzw. junge Familien unmöglich geworden, Wohneigentum zu erwerben.

Mit jedem Prozent Anstieg des Medianpreises für Immobilien können sich weitere 29'500 Haushalte bzw. junge Familien kein Wohneigentum mehr leisten.


"The trend ist my friend" - Qui bono? Wem nützt es?

An der Börse gilt der Spruch: "The trend is my friend.".

Auf die unbegrenzte Zuwanderung angewendet:


Die aufgezeigten Trends bedeuten auf der anderen Seite Einnahmen: Krankenkassenprämien sind Umsatz für Versicherer, Löhne, Gehälter im Gesundheitswesen; steigende Immobilienpreise sind Rendite für Eigentümer und institutionelle Investoren, Sozialausgaben sind Löhne und Umsatz für Dienstleister. Es lohnt sich zu fragen: In welchen dieser Bereiche sind die Gegner der Initiative tätig?

Die gesamten Gesundheitskosten betragen CHF 97 Mrd. (11.4% des BIP)

Die gesamten Sozialleistungen betragen CHF 221 Mrd. (27% des BIP)
Beide zusammen - bereinigt um Doppelzählungen - entsprechen ca. CHF 280 Mrd. oder rund 34% des BIP.

Quelle: BFS

Obwohl die Preise im Faktor überproportional zur Bevölkerung wachsen, heisst es auf Seite 14 der UBS Broschüre nicht: Die Zuwanderung treibt die Preise in die Höhe, sondern: "Nachfrage stützt Preisanstiege". Und auf Seite 15 steht: "Zudem bleibt dank des kräftigen Bevölkerungswachstums durch die hohe Zuwanderung der Pool an möglichen Käufern gross, da es sich häufig um Fachkräfte mit genügend hohem Einkommen und Vermögen für den Erwerb von Wohneigentum handelt."

Ist es noch sozial, wenn mit jedem Prozent Anstieg des Immobilien-Medianpreises weitere 29'500 Haushalte, vor allem junge Familien, vom Erwerb von Wohneigentum ausgeschlossen werden?


Für unsere Schweiz ist es von existenzieller Bedeutung, dass der Souverän am 14. Juni 2026 der Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz" zustimmt und damit - nochmals - die Einleitung NOT-wendiger Korrekturmassnahmen verlangt.

Die nachfolgenden Informationen zeigen den ungebrochenen Trend seit 2002. Sie sind damit auch der Nachweis, dass nicht das Geringste unternommen wird. Jede Person ist in der Lage zu beurteilen, wohin das führt, wenn mit der gleichen Verantwortungslosigkeit so weiterkutschiert wird


Dringend:

Von Souverän zu Souverän: Im Interesse von uns allen und besonders unserer Nachkommen diese Informationen so schnell und so weit wie möglich verbreiten!


Der Souverän ist Inhaber der obersten Staatsgewalt. Jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger ist Mitglied dieses Souveräns und gehört somit zu den Verantwortlichen dieses Landes und trägt die nicht delegierbare, ultimative Verantwortung.

Unkontrollierte Zuwanderung


Die nachfolgenden Informationen zeigen den Trend eindeutig:

Keine_10_Mio_CH_Brosch
 

Quelle: Broschüre 'Keine 10-Millionen-Schweiz!'
 

Krankenkassenprämien: Anstieg parallel zur unkontrollierten Einwanderung von CHF 422 auf CHF 1'242, d.h. um 194% in 23 Jahren:

 

Keine_10_Mio_CH_Graphik
 

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Prämienübersichten 2002–2025, priminfo.admin.ch | Basis: Grundversicherung, freie Arztwahl, mit Unfall | Franchise Erw. CHF 1000 / Kinder CHF 500 | Ø Helsana + Sanitas
Analyse, Extraktion und Aufbereitung: Anthropic Claude (claude.ai) | Mai 2026


Diese Daten stehen zur freien Verfügung:
(Dateien verfügbar als ODS (LibreOffice, offener Standard) oder XLSX (Windows)

https://test.tschannen.ch/doc/Keine10MioCH/KK_Familienprämien_2002_2025_2026-0526E.ods

https://test.tschannen.ch/doc/Keine10MioCH/KK_Familienpr%C3%A4mien_2002_2025_2026-0526E.xlsx



Volksabstimmung 2014: «Gegen Masseneinwanderung» - angenommen mit 50.3%

https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/20140209/index.html

(Hervorhebung durch Verfasser dieses Beitrages)

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich
Art. 121a (neu)

Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.


Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 94 (neu)

9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)

1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei
Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzu-
passen.


2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.

Quelle: (Relevant: 09.02.2014):

https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/abstimmungsbuechlein.html

Mit welcher Begründung bleiben diese verbindlichen Vorgaben von Souverän und Verfassung bis heute nicht umgesetzt?
 

Sozialleistungskosten

Keine_10_Mio_CH_Graphik_Soziall
 

Quelle: BFS — Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS), Rohdaten ts-x-13_02_02_01.csv | CODE 1000000 (Total) / SPDEPS EXCLU (Soziale Ausgrenzung) / SICK (Krankheit) | UNIT M_CHF laufende Preise
Analyse, Extraktion und Aufbereitung: Anthropic Claude (claude.ai) | Mai 2026

 

Immobilienpreise, Löhne und Leistbarkeit bzw. Tragbarkeit

Keine_10_Mio_CH_Graphik_Preise_Lohn_3
 

 

Keine_10_Mio_CH_Graphik_3
 

Von 2004 bis 2023 hat sich der Anteil leistbarer Haushalte von 43% auf 17% um 26 Prozentpunkte (absolut) bzw. um 60% (relativ) reduziert - bei einem kumulierten Preisanstieg von 67%.

Und
keine Abflachung - der Rückgang setzt sich in jeder Periode fort.

Trotz historisch tiefer Zinsen, welche eine Zunahme der Wohneigentumsquote begünstigen sollten, bleibt sie praktisch gleich bzw. sinkt sie sogar
leicht (2010: ca. 37%; 2023 ca. 36%) - weil die Preise schneller steigen als jede Zinssenkung helfen kann.

Diese praktisch stabile Wohneigentumsquote über die 23 Jahre gerechnet täuscht darüber hinweg, dass der Anteil der Haushalte, welche sich neu Wohneigentum leisten können - also besonders auch junge Familien - geradezu kollabiert.

Der UBS-Text sagt w
örtlich:

"
Vor 20 Jahren konnten sich rund 60 Prozent aller Haushalte das damalige Medianobjekt leisten."

"Aktuell liegt der Anteil hingegen noch bei schätzungsweise
15 Prozent oder 660'000 Haushalten."

"Benötigtes Bruttoeinkommen:
CHF 150'000 - mittleres Haushaltseinkommen: CHF 115'000"

"Medianpreis:
2024: CHF 880'000"

Quelle: UBS Real Estate Focus 2024, UBS Switzerland AG, Chief Investment Office GWM, April 2024, S. 14


https://www.ubs.com/content/dam/assets/news/2024/04/11/ubs-real-estate-focus-2024-de.pdf



"EU"-Verträge: nicht 1'800, sondern 40'000 bis 80'000 Seiten!

Die Frage an ChatGPT: "Auf wieviele Seiten verweisen die 1'800 Seiten "EU"-Verträge" ergibt: "40'000 bis 80'000 Seiten" «Mindestens 40'000 Seiten - konservativ berechnet»

«Mit einer dynamischen Rechtsübernahme gewinnt die Schweiz vereinfachten EU-Marktzugang, gibt aber die Möglichkeit auf, über künftige Vorschriften selbst demokratisch zu entscheiden.»

(Analyse: ChatGPT, Verifizierung: Anthropic Claude)


Es steht gar nicht zur Diskussion, ob die Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz" die "EU"-Verträge gefährde, sondern das Umgekehrte ist der Fall:

Wenn die "EU"-Verträge die Umsetzung der seit 2014 geltenden
Vorgaben der Verfassung gefährden, sind diese Verträge verfassungswidrig!


Aufsichtspflicht des Souveräns

Bei der Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz" geht es nicht um SVP-Anliegen, über die man diskutieren kann, sondern um dringende, existenziell NOT-wendige Korrekturmassnahmen.

Für den Souverän als Inhaber der obersten Staatsgewalt mit nicht delegierbarer Verantwortung und Aufsichtspflicht stellen sich folgende grundsätzliche Pflichtfragen:

1. D
ie Daten zeigen einen ungebrochenen desaströsen Trend seit 2002. Was wurde dagegen unternommen? Welche verbindlichen Vorgaben ignoriert?

2. Die Initiative verlangt eine Korrektur. Wenn diese Korrektur die Verträge mit der "EU" gefährde -was sagt das über den Inhalt und die verfassungsmässige Konformität dieser Verträge und die Legitimität der Behörde, solche Verträge abzuschliessen?

3. Wir haben eine Miliz-Staatsführung. im Bereich 'Verwaltungs-/ Aufsichtsrat', dem Souverän, sogar ausnahmslos. Wie soll dieser Souverän Verträge von 1'800 Seiten verantworten, die auf mindestens 40'000 Seiten verweisen - mit eingebauter Garantie, jedes Jahr mehr zu werden, ohne erneute demokratische Zustimmung. Wie Ist das mit dem Milizprinzip vereinbar?


Existenziell NOT-wendige Korrekturen!

Nachdem die bisherigen klaren Vorgaben von Souverän und Verfassung bis heute nicht umgesetzt wurden, gibt es nur eine Möglichkeit, den Kollisionskurs der Schweiz mit voraussehbaren schlimmen Folgen aufzuhalten.

Am 14. Juni 2026: "Keine 10-Millionen-Schweiz": JA!


Link zum Initiativkomitee


https://nachhaltigkeitsinitiative.ch/

Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert; er ist mit den Tabellen zur freien Verfügung abrufbar von

https://test.tschannen.ch/Keine10MioCH

 

Diese Ausführungen enthalten praktisch ausschliesslich Informationen aus den aufgeführten Quellen und sind deshalb verifizierbar. Die Informationen können mit den jeweiligen direkten Quellenangaben frei verwendet werden. Ein Hinweis auf diese Webseite hier ist freiwillig.

Diese Webseite ist als Beitrag gedacht, Quellen, welche Informationen von verschiedenen Seiten weitergeben, über alle Grenzen hinweg zu vernetzen. Open Source von Souverän zu Souverän.

Vereinzelte Anmerkungen des Verfassers erfolgen mit der Gewichtung von dem einen der 
5'583'221 Schweizer Wahlberechtigten (Stand Okt. 2023) bzw. der homöopathischen Dosis von - aufgerundet - 0.00002 %.

Sollten Korrekturen erforderlich sein oder ist Wichtiges zu ergänzen, sind entsprechende Hinweise sehr willkommen; besten Dank!


Hanspeter Tschannen, CH 8582 Dozwil, info@tschannen.ch